Eine weitere Landtagsnachlese und Bürgersprechstunde mit dem Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfgang Weiß voraussichtlich erst im neuen Jahr!
Ursprünglich war noch in diesem Jahr im November oder Anfang bis Mitte Dezember die Durchführung einer weiteren Landtagsnachlese und Bürgersprechstunde mit dem Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfgang Weiß geplant, doch die Corona-Pandemie verbunden mit dem "Lockdown light" machen uns da einen dicken Strich durch die Rechnung.
Deshalb verschieben wir coronabedingt die Veranstaltung mit Dr. Wolfgang Weiß voraussichtlich auf Anfang des nächsten Jahres, in der Hoffnung, dass sich die infektiösen COVID-19-Viren, die es auf unsere Wirtszellen abgesehen haben, auf dem Rückzug befinden. Wenn nicht, was eher wahrscheinlich ist, müssen wir leider weiter auf die Durchführbarkeit unserer Veranstaltungen warten.
Dr. Wolfgang Weiß ist in der Landtagsfraktion unserer Partei DIE LINKE Sprecher für Landwirtschaft und ländliche Räume, Landesentwicklung und Infrastruktur, Religionen und Kirchen.
Eckart Kreitlow, Ortsvorstand DIE LINKE Ribnitz-Damgarten
• Die linke Stimme Mitteilungsblatt Nr.38 Ausgabe November 2020 / Dezember 2020 - PDF
Per Email versandten wir am Montag, den 9. November 2020, um 21:14 Uhr den zuvor veröffentlichten Text mit der Überschrift "Eine weitere Landtagsnachlese und Bürgersprechstunde mit dem Landtagsabgeordneten unserer Partei DIE LINKE von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Wolfgang Weiß voraussichtlich erst im neuen Jahr!"sowohl an die Lokalredaktion Ribnitz-Damgarten der Ostsee-Zeitung als auch an Mitglieder der Bundestagsfraktion DIE LINKE und an weitere Empfängerinnen und Empfänger. Von der Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE Dr. Gesine Loetzsch erhielten wir nachfolgende Antwort:
-----Original-Nachricht-----
Betreff: AW: Weitere Landtagsnachlese und Bürgersprechstunde mit dem Landtagsabgeordneten
unserer Partei DIE LINKE in M-V Dr. Wolfgang Weiß coronabedingt erst im neuen Jahr!
Datum: 2020-11-12T11:56:47+0100
Von: "Dr. Gesine Loetzsch" gesine.loetzsch@bundestag.de
An: "Eckart Kreitlow" eckartkreitlow@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Es ist gut, wenn Bürgerinnen und Bürger sich aktiv in die Politik
einbringen und Ihre Abgeordneten um Rechenschaft für ihre politischen Handlungen bitten.
Das am 6. November 2020 im Bundestag in erster Lesung behandelte „Dritte Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" lehne ich ab.
Zunächst ist es richtig, dass die zukünftigen Maßnahmen nicht mehr von Kanzlerin Merkel und
den Ministerpräsidenten im Hinterzimmer und ohne Beteiligung der Parlamente ausgehandelt
werden sollen. Denn: Bei aller Notwendigkeit die Epidemie einzudämmen, müssen rechtsstaatliche
und demokratische Prinzipien gewahrt werden.
Am 6. November 2020 wurde im Bundestag die erste Lesung des „Dritten Gesetzes zum Schutz
der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" diskutiert. Meine Fraktion
DIE LINKE hat dazu einen Antrag „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie" gestellt.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit
dürfen nicht unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Zunächst ist immer das mildere Mittel
zu prüfen. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.
Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage
nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass
Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für
den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden
können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch
die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet
deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG)
durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.
Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt.
Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den
Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.
Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital
melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise
angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und
einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten
dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise
verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt.
Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen
(neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).
Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne
Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mail und werde im Bundestag das Gesetz ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
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